Kennzeichnung
Die zertifizierten einbruchhemmenden Elemente sind dauerhaft zu kennzeichnen, z. B. durch ein Schild im Falzbereich (DIN V ENV 1627 NA4).
Es soll folgende Angaben enthalten:
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a) Einbruchhemmendes Bauteil ENV 1627, b) erreichte Widerstandsklasse, c) Produktbezeichnung des Herstellers, d) Überwachungszeichen, e) Hersteller, f) Prüfbericht Nummer…,Datum…, g) Prüfstelle, h) Herstellungsjahr. |

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