Montagebescheinigung
Voraussetzung für den nachweislichen Einbruchschutz der geprüften Holzfenster und Holztüren ist, daß die Montage dieser Elemente fachgerecht nach der Montageanleitung erfolgt. In ihr werden die wesentlichen Konstruktionsdetails zur Befestigung der einbruchhemmenden Fenster und –türen am Baukörper entsprechend den Widerstandsklassen beschrieben.
Die fachgerechte Montage nach der Montaganleitung soll durch eine Montagebescheinigung bescheinigt werden (DIN V ENV 1627 NA.5).

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