Einbruchhemmende Fenster in Sonderausführung

Wir bieten Ihnen objektbezogene Sonderlösungen an.


Einbruchhemmende Fenster in Sonderausführung


Der Markt fordert immer wieder objektbezogene Sonderlösungen. Mit motivierten Mitarbeitern und flexiblen Maschinenpark ist FEUERSTEIN in der Lage, fast alle objektbezogenen Anforderungen, wenn technisch möglich, optimal umzusetzen.

Beispiel ausgeführter objektbezogener Sonderausführungen:


Ausstellungsgebäude Brühlsche Dresden
  • Auswärtiges Amt Berlin:                             denkmalgerechter Nachbau einbruchhemmender und durchschußhemmender Holzsicherheitsfenster;

  • Hochschule für bildende Künste, Ausstellungsgebäude Brühlsche  Terasse 1, Dresden:                                                    denkmalgerechte Sicherheitsfenster mit RWA Funktion, behindertengerechte Sondereingangselemente, mehrteilig, mit Mehrfachfunktion,  Automatikantrieb;

  • Ministerium des Inneren, Potsdam:
    mehrteilige Sicherheitsfenster als innere Ebene vor Bestandsfenster eingebaut, einbruch- und durchschusshemmend;

  • Bezirkskrankenhaus Haar, Neubau Haus 60: ausbruchhemmend, einbruchhemmend und durchschusshemmende Sonderelemente als Fenster und Zugangselemente.

Durch die Reglementierung der Prüfzeugnisse nach DIN V ENV 1627, die sich auf Konstruktion, Prüfkörpergrößen und deren Aufteilungen beziehen, können die Sonderelemente in den meisten Fällen nicht auf Grundlage der Prüfzeugnisse als Sicherheitsfenster gekennzeichnet werden.

Nach DIN V ENV 1627 sind Abweichungen von den geprüften und zugelassenen Sicherheitsfenstern nur zulässig, wenn diese maximal in der Breite + 10 % und – 20 %, in der Höhe + 10 % und – 20 % betragen. Auch die Fensteraufteilung muß gegenüber den zugelassenen Fenstern identisch sein. Fenster, die aus diesem Raster fallen, ansonsten aber exakt nach dem Prüfzeugnis hergestellt sind, entsprechen nicht dem Prüfzeugnis.

In diesen Fällen gibt es folgende Alternativen:

a) Die Sicherheitsfenster werden in Anlehnung an die Prüfzeugnisse nach DIN V ENV 1627 hergestellt. Sie entsprechen weitgehend in der Materialauswahl, der Verarbeitung den geprüften Fenstern, sind wegen der abweichenden Abmessungen, Teilungen oder Sonderformen nicht mit den Prüfzeugnissen konform; deshalb wird der Nachweis der Konformität mit der DIN V ENV 1627 nicht erteilt.

b) Fordert der Kunde den Nachweis nach DIN V ENV 1627, muß der Fensterhersteller eine „Gutachtliche Stellungnahme“ bei einer anerkannten Prüfstelle beantragen. Die Prüfstelle erhält alle Planunterlagen, Konstruktionszeichnungen, Einbaudetails der herzustellenden Fenster, sowie alle hierfür zugrunde liegenden Prüfberichte. Fällt die Prüfung positiv aus, können die Fenster gemäß „Gutachtliche Stellungnahme“ hergestellt werden.

c) Ist der Kunde mit einer „Gutachtlichen Stellungnahme“ nicht einverstanden, oder fällt die Gutachtliche Stellungnahme“ negativ aus, ist der kostenintensive Weg einer Prüfung bei einer anerkannten Prüfstelle, wie unter dem Abschnitt „Produktzertifizierung“ aufgeführt, zu begehen.


FEUERSTEIN Sicherheitsfenster aber sind in den Widerstandsklassen 2 und 3 nach DIN V ENV 1627 umfassend ift (Fensterinstitut Rosenheim) geprüft. Mit der Systemprüfung, kann FEUERSTEIN alle gängigen Fenstergrößen und Teilungen mit Prüfnachweis anbieten, -in der Widerstandsklasse 3 (WK3) ist dies bundesweit fast einmalig-.

Für Käufer einbruchhemmender Holz- und Holz-Alu-Fenster ist das ein „Komplett-Service“ besonderer Art.

Zertifikate

Beschussamt Ulm Beschussamt
Ulm
München



ift Rosenheim - Institut für Fenstertechnik e. V. ift Rosenheim
Institut für Fenstertechnik e. V.


PfB Rosenheim
Prüfzentrum für Bauelemente

Ansprechpartner

Lothar Döppner
Geschäftsführung

Tel: +49 6657 914199 18
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