Kennzeichnung
Die zertifizierten einbruchhemmenden Elemente sind dauerhaft zu kennzeichnen, z. B. durch ein Schild im Falzbereich (DIN V ENV 1627 NA.4).
Es soll folgende Angaben enthalten:
a) Einbruchhemmendes Bauteil ENV 1627,
b) erreichte Widerstandsklasse,
c) Produktbezeichnung des Herstellers,
d) Überwachungszeichen,
e) Hersteller,
f) Prüfbericht Nummer…,Datum…,
g) Prüfstelle,
h) Herstellungsjahr.

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